Elterninitiativen mit Qualität

BAGE Stellungnahme zu den Kürzungsplänen im Sozialbereich

„Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände diskutieren im Verborgenen drastische Kürzungen bei Leistungen für Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderungen.“ So beginnt eine Pressemitteilung des Paritätischen Gesamtverbandes vom 16. April 2026, die die Fachwelt und auch uns als Bundesverband aufgeschreckt hat.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Elterninitiativen (BAGE) e.V. ist ein selbstorganisierter Zusammenschluss von 29 Kontakt- und Beratungsstellen, Dachverbänden und Landesarbeitsgemeinschaften in der gesamten Bundesrepublik und einer Geschäftsstelle in Berlin. Während die Geschäftsstelle die Interessen der Elterninitiativen auf Bundesebene vertritt, sind die Kontaktstellen und die Landesarbeitsgemeinschaften das Beratungsnetz für Elterninitiativen und selbstorganisierte Kindertagesbetreuung vor Ort. Gemeinsam engagieren wir uns für eine selbstorganisierte, bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Kindertagesbetreuung. Über ihre Mitglieder vertritt die BAGE e.V. 3.500 Elterninitiativen und andere freie Träger selbstorganisierter Kindertagesbetreuung für Kinder von 0 bis 12 Jahren, das entspricht etwa sechs Prozent der Kindertageseinrichtungen in Deutschland. An diesen Orten gestalten Eltern ehrenamtlich in Trägerfunktion und pädagogische Fachkräfte gemeinsam und selbstorganisiert Bildung, Betreuung und Erziehung mit den Kindern.

Dem Paritätischen liegt ein 108-seitiges Dokument einer Arbeitsgruppe vor, die abseits der Öffentlichkeit harte Einschnitte für Menschen mit Behinderungen sowie für Kinder und Jugendliche diskutiert hat. Es enthält mehr als 70 Kürzungsvorschläge mit einem bezifferten Volumen von über 8,6 Milliarden Euro. Das tatsächliche Kürzungsvolumen liegt erheblich höher, da knapp zwei Drittel aller Vorschläge gar nicht mit Zahlen unterlegt sind.
Viele der Vorschläge verstoßen sowohl gegen die UN-Behindertenrechtskonvention als auch gegen die UN-Kinderrechtskonvention und sind wohl schon aufgrund ihrer Rechtswidrigkeit eher als „Testballon“ (Wie weit kann man gehen?), denn als konkret umsetzbare Vorschläge zu betrachten.
Der Verteilungskampf zwischen Bund, Ländern und Kommunen wird auf dem Rücken der Betroffenen – Eltern, Kindern und Jugendlichen – ausgetragen. Statt sie mit einzubeziehen, versuchen die verschiedenen politischen Ebenen ihre Haushalte mit im Verborgenen diskutierten Vorschlägen zu sanieren. Die soziale Daseinsfürsorge wird schlicht einem vermeintlich ausgeglichenen Haushalt geopfert.
Wir sehen es als dramatisch an, dass die vom Paritätischen aufgedeckten Kürzungsvorschläge an den Grundlagen der Kinder- und Jugendhilfe in der Bundesrepublik Deutschland rühren und damit auch die Existenz der von uns organisierten Trägerform „Elterninitiative“ in Frage stellen.
Sowohl das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern, in der frühpädagogischen Bildung, Betreuung und Erziehung zwischen verschiedenen pädagogischen Konzepten wählen zu können, als auch das Subsidiaritätsprinzip – nach dem die Angebote freier Träger Vorrang vor Angeboten des öffentlichen Trägers der Kinder- und Jugendhilfe haben – soll mit falschen Kostenargumenten geschliffen werden.
Insbesondere beim Subsidiaritätsprinzip ist dies als demokratiegefährdend anzusehen. Das ehrenamtliche bürgerschaftliche Engagement in selbstorganisierten Strukturen freier Träger wie Elterninitiativen wird damit in Frage gestellt. Zudem wird die Lehre aus dem Nationalsozialismus, einer staatlichen frühpädagogischen Indoktrination durch eine Vielfalt von Trägern und Angeboten entgegenzuwirken, zugunsten von nicht haltbaren Sparzielen aufgegeben.
Das Argument, dass öffentliche Träger der Jugendhilfe grundsätzlich günstigere Angebote als freie Träger machen könnten, ist zudem grundlegend falsch. Freie Träger basieren auf ehrenamtlichem Engagement: Eltern, Fachkräfte und Kinder sind ideell in hohem Maße mit den Elterninitiativen verbunden, was sich auch finanziell kostensparend auswirkt – ganz abgesehen von den viel geringeren Overhead-Kosten in den kleinen Organisationseinheiten.
Aber nicht nur die Grundlagen der Kinder- und Jugendhilfe sehen wir in Gefahr, auch die Qualität der pädagogischen Arbeit scheint der Arbeitsgruppe ein Dorn im Auge zu sein. Sie fordern einen dauerhaften Finanzierungsanteil vom Bund bei gleichzeitigem Verzicht auf ein Qualitätsentwicklungsgesetz, das derzeit in Vorbereitung ist. Jegliche gesetzlich definierte Qualitätsstandards wie etwa ein definierter Personalschlüssel werden abgelehnt. Doch damit nicht genug: Auch die Abschaffung der Betriebserlaubnispflicht liegt als Vorschlag auf dem Tisch. Damit wäre das Instrumentarium, das vom Träger eines pädagogischen Angebots eine konzeptionelle Grundlage, ein Gewaltschutzkonzept oder auch die fachliche Beratung und Aufsicht durch das Jugendamt fordert, aufgegeben
Die Ablehnung eines inklusiven SGB VIII und die Abkehr vom angestrebten Prinzip der Hilfen aus einer Hand kritisieren wir ebenfalls ausdrücklich. Das Qualitätskriterium der Inklusion und damit die schon lange überfällige vollständige Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in der Bundesrepublik darf nicht vagen und undefinierten Sparvorgaben von Kommunen und Bundesländern geopfert werden.
Wir fordern daher eine Rücknahme der Kürzungsvorschläge und eine transparente Debatte aller beteiligten Akteure an einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfegesetzgebung. Ohne die Betroffenen anzuhören sollten keine Sparvorschläge unterbreitet werden. Eine nachhaltige und sparsame Haushaltplanung kann nur gelingen, wenn die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen weiterhin im Mittelpunkt stehen.

Berlin, 28. April 2026

Kollektive Geschäftsführung der BAGE e.V.

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