Elterninitiativen mit Qualität

Aktueller Stand Transparenzregister: Vereinfachte Gebührenbefreiung

Das Transparenzregister verschickt gerade an die Träger ein Formular, das die Gebührenbefreiung ab 2021 stark vereinfacht und damit die gesetzliche Regelung ab dem 1. August 2021 umsetzt. Es reicht jetzt aus anzukreuzen, dass man eine vom Finanzamt anerkannte Gemeinnützigkeit hat um von den Gebühren befreit zu werden. Das gilt leider nicht für die Jahre vor 2021.

Auf der Website des Transparenzregisters findet man dieses Formular online nicht.
Falls man das Schreiben noch nicht erhalten hat, kann man daher formlos
eine Email schicken an: gebuehrenbefreiung@transparenzregister.de  – mit
dem Namen des Vereins und der Vereinsregisternummer und sich ab 2021 von
den Gebühren befreien lassen. Darauf erhält man ein Bestätigungsschreiben, dass der Verein von den Gebühren befreit ist

Nach oben scrollen
Skip to content