Elterninitiativen mit Qualität

BAGE-Info zu: „Ist der eingetragene Verein als Rechtsform für Kitaträger gefährdet?“

Seit einiger Zeit sorgt die Nachricht für Furore, dass Vereine, deren hauptsächliche Tätigkeit darin besteht eine Kita zu betreiben, nicht mehr eintragungsfähig wären und sich nach einer anderen Rechtsform umschauen müssten. Und in der Tat vertritt das Vereinsregister Berlin seit längerem die Auffassung, dass solche Vereine hauptsächlich wirtschaftlich tätig und damit nicht eintragungsfähig seien. Nachdem diese Interpretation des Vereinsrechts lange auf Berlin beschränkt war, haben sich ihr in jüngster Zeit auch andere Registergerichte angeschlossen. Das Kammergericht als nächsthöhere Instanz in Berlin hatte 2011 diese Auffassung bestätigt.

Nach wie vor trägt aber die Mehrheit der bundesdeutschen Vereinsregister Kitavereine ins Register ein. Auch liegt inzwischen ein Beschluss des OLG Schleswig-Holstein vom September 2012 vor, der Kitavereine weiterhin für eintragungsfähig hält und den Vereinsregistern eine genaue Prüfung im Einzelfall auferlegt.

Während es in der juristischen Kommentierung der Berliner Kammergerichtsbeschlüsse neben vielen ablehnenden Stimmen auch Befürworter gibt, ist sich die sozialpolitische Fachwelt in der kritischen Bewertung dieser Tendenz sehr einig. Auch die BAGE ist der Meinung, dass der eingetragene Verein als die passende Organisationsform für bürgerschaftliches Engagement unbedingt auch im Kitaträgerbereich erhalten bleiben muss.

Für Elterninitiativ-Vereine macht im Übrigen auch das strenge Berliner Vereinsregister eine Ausnahme und erkennt den überwiegend ideellen Charakter dieser Vereine an. Der Dachverband Berliner Kinder- und Schülerläden (DaKS) hat in Abstimmung mit dem Vereinsregister eine Mustersatzung entwickelt, die weiterhin eintragungsfähig ist.

Wir stellen zu diesem Themenkomplex hier folgende Dokumente zur Verfügung:

– die einschlägigen Urteile des Kammergerichts Berlin (vom Januar 2011 und Februar 2011) sowie vom Oberlandesgericht Schleswig-Holstein (vom September 2012)

– die Mustersatzung des DaKS sowie den Briefwechsel mit dem Berliner Vereinsregister, der die Eintragungsfähigkeit dieser Satzung bestätigt

– das Positionspapier „Vereine als Kitaträger – eine gefährdete Spezies?“ von Roland Kern (DaKS) vom 3.6.13

– den Brief des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Referat Ausbau und Qualität der Kindertagesbetreuung vom 6. Juni 2013 zum Thema „Vereinsfähigkeit von Eltern-Initiativ-Kitas“ an die BAGE

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