Elterninitiativen mit Qualität

BAGE-Stellungnahme zum KiTa-Startchancen- und -Qualitätsentwicklungsgesetz (SCQEG)

Wir begrüßen die Initiative des Bundes, ab 2027 ein KiTa-Startchancen- und -Qualitätsentwicklungsgesetz einzuführen, das sich an das 3. KiQuTG anschließt.
Der vorliegende Referentenentwurf erfüllt jedoch nicht den Anspruch an ein echtes Qualitätsentwicklungsgesetz. Dafür braucht es bundesweit definierte Standards auf der Grundlage des Berichts „Gutes Aufwachsen und Chancengerechtigkeit für alle Kinder in Deutschland – Kompendium für hohe Qualität in der frühen Bildung“ (Arbeitsgruppe Frühe Bildung, März 2024) sowie eine langfristige, ausreichende und dynamisierte Finanzierung durch den Bund.

Positive Aspekte des Gesetzesentwurfs aus Sicht der BAGE e.V. sind
*die gesetzliche Verankerung von Fachberatung und die damit verbundene Anerkennung der Bedeutung dieses zentralen Unterstützungssystems.
*die Einführung eines Sozialzuschlags für Kitas in herausfordernden Lagen.
*die erstmalige bundeseinheitliche Definition von Bausteinen der Berechnung des personellen Mindestbedarfs/der Personalausstattung – verbunden mit der Kritik, dass dies ohne die Definition  bundeseinheitlicher Standards geschieht.

Kritisch zu bewertende Aspekte des Gesetzesentwurfs aus Sicht der BAGE e.V. sind
*der Fokus auf die Sprach- und Entwicklungsstandserhebungen und den Kompetenzerwerb von Kindern in der Kita. Kindertagesstätten sind Orte der frühen Bildung mit einem eigenständigen Bildungs- und Erziehungsauftrag.
*die vorgesehene Datenerhebung und Weitergabe dieser an die Schulen, sowohl unter dem Aspekt des bürokratischen Mehraufwandes und als auch unter dem Aspekt eines „Rechts des Kindes auf Neuanfang“ in der Schule.
*die in den §§22 bis 22d formulierten umfangreichen qualitativen Anforderungen an Kitaträger, die zukünftig Voraussetzung für eine Finanzierung sein sollen – ohne die entsprechende Hinterlegung mit Personal und mit Unklarheit über mögliche Konsequenzen.
*die Umsetzung zentraler Bestandteile dieses Gesetzes (wie die Einführung des Fachberatungsschlüssels) erst 2029 bzw. sogar erst 2032.
*die geringe finanzielle Ausstattung des Gesetzes, der Rückgang der Finanzierung während der Laufzeit und die Unklarheit der Finanzierung über 2034 hinaus.

Uns ist es nicht erklärlich, dass der Bund einen Gesetzesentwurf mit umfangreichen gesetzlichen Vorgaben vorstellt, aber die Kinder und Familien, Einrichtungen, Träger und Kommunen durch die Unterfinanzierung bei der Umsetzung im Stich lässt.

Die ausführliche Stellungnahme der BAGE e.V. zu diesem Referentenentwurf kann hier nachgelesen werden.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Elterninitiativen e.V. ist Mitglied im Expertengremium des BMBFSFJ zu den KiTa-Qualitätsgesetzen und zum Qualitätsentwicklungsgesetz. Im Rahmen der Verbändeanhörung im Juli 2026 hat die BAGE e.V. die vorliegende Stellungnahme verfasst.

Mehr Informationen zum geplanten Gesetz sowie den Referentenentwurf finden Sie  auf der Webseite des BMBFSFJ

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